Lexikon
| Magnetschienenbremse |
| Vorwiedend als Zusatzbremse verwendetes Bremssystem. Die Wirkung der Magnetschienenbremse ist haftreibungsunabhängig und beruht auf der magnetischen Anziehung zwischen einem im Fahrgestell oder Drehgestell aufgehängten Elektromagneten (Polschuh in durchgehender oder geschlitzter Ausführung) und der Schiene. Ausführung der Magnetschienenbremse als Frischstromschienenbremse, Bremsstromschienenbremse oder als Schienenbremse, batteriegespeist. Erster Einbau einer Magnetschienenbremse etwa 1905, zunächst nur in Triebwagen. Betätigung durch Handhebel auf dem Fahrschaltertisch oder Fusspedal. Ab BO-Strab 1955 werden Magnetschienenbremsen sowohl Triebwagen als auch für Beiwagen gefordert. |
| Maximumdrehgestell |
| Drehgestellbauart (auch als Maximum-Minimum-Drehgestell bezeichnet), die einen Treibradsatz mit grösserem Laufkreisdurchmesser und einem kleineren, der Führung dienenden Laufradsatz hat. 1891 in den USA für Triebwagen (Maximumtriebwagen) entwickelt und zuerst von der Firma Brill gebaut. Maximumdrehgestelle besitzen eine gute Bogenläufigkeit bei nur einem Fahrmotor je Drehgestell. Nachteil: ungünstige Achsfahrmassenverteilung. Maximumdrehgestelle wurden in Deutschland ab 1901 (Berlin, Große Berliner Straßenbahn; ab 1910 auch in Leipzig LAAG Triebwagen 1-20) und bei Neubaufahrzeugen bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts angewendet. |
| Maximumtriebwagen |
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Mit Maximumdrehgestellen ausgerüsteter Triebwagen mit meist grosser Wagenkastenlänge. Anordnung der Drehgestelle im Maximumtriebwagen unterschiedlich Laufradsätze innen liegend, Treibradsätze aussen liegend Laufradsätze aussen liegend, Treibradsätze innen leigend gleiche Radsatzfolge im führenden und geführten Drehgestell Erster Maximumtriebwagen in Deutschland: Berlin, Große Berliner Straßenbahn, Triebwagen 2080, Baujahr 1901. |